Mein Ausbildungsvertrag

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Mit Unterschrift startest du ins Berufsleben!

und deshalb solltest du dich ein wenig darüber informieren, was im Ausbildungsbertrag drin stehen muss und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind. Hierfür gibt es gesetzliche Vorgaben, an denen sich jeder Arbeitgeber und Ausbildungsbetrieb halten muss. Rechtsgrundlage ist das Berufsbildungsgesetz, dort findest du in §11, was im Vertrag geregelt sein muss: Ziele der Berufsausbildung, Beginn und Dauer der Ausbildung, regelmäßigen täglichen Arbeitszeit, Dauer der Probezeit, Höhe der Vergütung, Urlaubsanspruch und Kündigungsregelungen etc.

Der Ausbildungsvertrag muss vom Ausbildungsbetrieb, von dir und deinen gesetzlichen Vertretern (in der Regel deinen Eltern) unterzeichnet werden, anschließend bekommst du unverzüglich eine Ausfertigung des Vertrages für deine Unterlagen.

Im Berufsbildungsgesetz ist übrigens auch beschrieben, wie du dich während der Berufsausbildung verhalten sollst. Das klingt alles erstmal recht allgemein, ist aber ein ganz guter Hinweis auf deine Pflichten im Betrieb.

Neben den Pflichten hast du natürlich auch jede Menge Rechte, auf die du ebenfalls achten solltest. Gerade beim Start in die Ausbildung kommt es immer wieder zu kleineren und größeren Konflikten zwischen Azubis und ausbildenden Betrieben. Das ist nicht ungewöhnlich, schließlich ist es gerade für dich als Azubi oftmals eine komplett neue Welt und du hast ein Recht darauf, dich zu orientieren und deine Meinung zu sagen. Blöd ist nur, wenn Probleme nicht direkt und anständig geklärt werden, dann kann es richtig kompliziert werden bis hin zum Abbruch einer Ausbildung. Also unbedingt Augen und Ohren offen halten, Fragen und Probleme ansprechen oder geeignete Hilfe holen!

Typische Konflikte beim Start in die Ausbildung werden z.B. von den Jugendorganisationen der Gewerkschaften thematisiert, du kannst dich aber auch an die Ausbildungsberater/innen von Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer oder an die Jugendberufsagentur der Stadt Osnabrück oder die Ausbildungslotsen im Landkreis Osnabrück wenden.